Begleitetes Fahren mit 17 |
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Der Begleitschein |
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Das begleitete Fahren mit 17 unterscheidet sich von der Klasse B nur in soweit, dass mit bestandener Prüfung nicht der Führerschein, sondern ein Begleitschein, ausgehändigt wird. Mit diesem Begleitschein darf bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, im beisein der, im Schein eingetragenen, Begleiter, gefahren werden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres darf,für drei Monate, auch ohne Begleiter gefahren werden. Dann muß jedoch spätestens, beim Straßenverkehrsamt der Führerschein abgeholt werden. Die Klassen M, L und S sind beim begleiteten Fahren ebenfalls in der Fahrerlaubnis enthalten. Fahrzeuge dieser Klassen dürfen dann auch ohne Begleiter gefahren werden. Der Begleitschein unterliegt nationalem Recht und hat deshalb im Ausland keine Gültigkeit. |
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Begleitpersonen |
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Bei Antragstellung muß mindestens eine Begleitperson angegeben werden, es können aber auch mehrere sein. Mehrere Personen sind natürlich sinnvoll, da eine Person zeitlich nicht immer verfügbar sein kann. Als Begleitpersonen müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden. |
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Anforderungen an Begleitpersonen |
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Aufgaben des Begleiters |
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Die Begleitperson hat den rechtlichen Status eines Beifahrers, nicht eines "Hilfsfahrlehrers". Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer. Die Begleitperson soll lediglich:
Bei weiteren Fragen zum begleiteten Fahren mit 17 stehen wir euch natürlich gerne zur Verfügung. |
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