Begleitetes Fahren mit 17

 
 

Der Begleitschein

Das begleitete Fahren mit 17 unterscheidet sich von der Klasse B nur in soweit, dass mit bestandener Prüfung nicht der Führerschein, sondern ein Begleitschein, ausgehändigt wird.

Mit diesem Begleitschein darf bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, im beisein der, im Schein eingetragenen, Begleiter, gefahren werden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres darf,für drei Monate, auch ohne Begleiter gefahren werden. Dann muß jedoch spätestens, beim Straßenverkehrsamt der Führerschein abgeholt werden.

Die Klassen M, L und S sind beim begleiteten Fahren ebenfalls in der Fahrerlaubnis enthalten. Fahrzeuge dieser Klassen dürfen dann auch ohne Begleiter gefahren werden.

Der Begleitschein unterliegt nationalem Recht und hat deshalb im Ausland keine Gültigkeit.

 
 

Begleitpersonen

 

Bei Antragstellung muß mindestens eine Begleitperson angegeben werden, es können aber auch mehrere sein. Mehrere Personen sind natürlich sinnvoll, da eine Person zeitlich nicht immer verfügbar sein kann.

Als Begleitpersonen müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden.

 
 

Anforderungen an Begleitpersonen

 
  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt.
 
 

Aufgaben des Begleiters

 

Die Begleitperson hat den rechtlichen Status eines Beifahrers, nicht eines "Hilfsfahrlehrers". Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer. Die Begleitperson soll lediglich:

  • Ansprechpartner für den jungen Fahrer sein,
  • Sicherheit beim Fahren vermitteln und
  • sie kann vor Fahrtantritt, oder auch während der Fahrt, notwendige Ratschläge erteilen.

Bei weiteren Fragen zum begleiteten Fahren mit 17 stehen wir euch natürlich gerne zur Verfügung.

 
Zurück zur Startseite
Zurück zu den Führerscheinklassen