Fahrerlaubnisklasse A |
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Ausbildungsfahrzeug |
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Kawasaki ZZR 600 |
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Was darf mit der Klasse A gefahren werden? |
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| Die Fahrerlaubnis Klasse A ist unterteilt in A/unbegrenzt und A/begrenzt. | |
| A/unbegrenzt (Kawasaki ZZR 600) | |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h |
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| A/begrenzt (Kawasaki ER 6n) | |
Krafträder (auch mit Beiwagen mit einer Motor-Nennleistung von nicht mehr als 25 kw (34 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (bzw. mindestens 6,25 kg/kW). Die Beschränkung entfällt automatisch zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Klasse A schließt die Fahrerlaubnisklassen A1 und M mit ein. |
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Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen? |
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Das Mindestalter für die Kasse A/beschränkt beträgt 18 Jahre. Das Mindestalter für die Klasse A/unbeschränkt beträgt 25 Jahre. |
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Ausbildung |
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Theoretischer Mindestunterricht |
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Der theoretische Mindestunterricht beträgt bei Ersterwerb 12 Doppelstunden, bei Erweiterung (Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse) 6 Doppelstunden Grundstoff. Hinzu kommen 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht. |
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Praktischer Mindestunterricht |
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bei Ersterwerb: 5 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf Bundes- o. Landstraße, 4 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße 3 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
bei Erweiterung von A1 auf A oder A/beschränkt auf A/unbeschränkt: 3 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf Bundes- o. Landstraße, 2 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße 1 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit. Zur Prüfung muss geeignete Schutzkleidung getragen werden (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk oder Stiefel). |
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Besitzstandsregelung für die Klasse 1a-alt |
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Die Klasse 1a entspricht den Klassen A/begrenzt, A1 und M. Die Begrenzung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der klasse 1a; allerdings nur wenn vor dem 31.12.1998 die Klasse 1 ausdrücklich beantragt wurde. Ist dies nicht erfolgt, ist der Betroffene weiterhin nur Inhaber der Klasse 1a. Um die Klasse A/unbegrenzt zu erhalten, muss die Fahrerlaubnis auf einen Kartenführerschein umgestellt werden. |
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