Fahrerlaubnisklasse A

   
 

Ausbildungsfahrzeug

   
 
   
 
Kawasaki ZZR 600
   
 

Was darf mit der Klasse A gefahren werden?

  Die Fahrerlaubnis Klasse A ist unterteilt in A/unbegrenzt und A/begrenzt.
   
  A/unbegrenzt (Kawasaki ZZR 600)
 
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
   
  A/begrenzt (Kawasaki ER 6n)
 

Krafträder (auch mit Beiwagen mit einer Motor-Nennleistung von nicht mehr als 25 kw (34 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (bzw. mindestens 6,25 kg/kW).

Die Beschränkung entfällt automatisch zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.

Die Klasse A schließt die Fahrerlaubnisklassen A1 und M mit ein.

   
 

Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen?

 

Das Mindestalter für die Kasse A/beschränkt beträgt 18 Jahre.

Das Mindestalter für die Klasse A/unbeschränkt beträgt 25 Jahre.

   
 

Ausbildung

   
 

Theoretischer Mindestunterricht

 

Der theoretische Mindestunterricht beträgt bei Ersterwerb 12 Doppelstunden, bei Erweiterung (Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse) 6 Doppelstunden Grundstoff.

Hinzu kommen 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.

   
 

Praktischer Mindestunterricht

 

bei Ersterwerb:

5 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf Bundes- o. Landstraße,

4 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße

3 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

 

bei Erweiterung von A1 auf A oder A/beschränkt auf A/unbeschränkt:

3 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf Bundes- o. Landstraße,

2 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße

1 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Zur Prüfung muss geeignete Schutzkleidung getragen werden (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk oder Stiefel).

   
 

Besitzstandsregelung für die Klasse 1a-alt

   
Die Klasse 1a entspricht den Klassen A/begrenzt, A1 und M. Die Begrenzung entfällt zwei Jahre nach Erteilung der klasse 1a; allerdings nur wenn vor dem 31.12.1998 die Klasse 1 ausdrücklich beantragt wurde. Ist dies nicht erfolgt, ist der Betroffene weiterhin nur Inhaber der Klasse 1a. Um die Klasse A/unbegrenzt zu erhalten, muss die Fahrerlaubnis auf einen Kartenführerschein umgestellt werden.
 
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