Fahrerlaubnisklasse A1 |
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Ausbildungsfahrzeug |
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Suzuki VanVan 125 |
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Was darf mit der Klasse A1 gefahren werden? |
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Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motor-Nennleistung von nicht mehr als 11 kw. Hierzu gehören auch Leichtkrafträder mit 50 cm3 und mehr als 40 km/h, die bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur Leichtkrafträder mit einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren Nach Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt automatisch die Begrenzung auf 80 km/h. |
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Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen? |
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| Mindestalter 16 Jahre | |
Ausbildung |
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Theoretischer Mindestunterricht |
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Der theoretische Mindestunterricht beträgt bei Ersterwerb 12 Doppelstunden, bei Erweiterung (Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse) 6 Doppelstunden Grundstoff. Hinzu kommen 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht. |
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Praktischer Mindestunterricht |
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5 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf Bundes- o. Landstraße, 4 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße 3 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit. Zur Prüfung muss geeignete Schutzkleidung getragen werden (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk oder Stiefel). |
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Besitzstandsregelung für die Klasse 1b-alt |
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Die Klasse 1b entspricht den heutigen Klassen A1 und M. Die Klasse 4, sofern vor dem 01.04.1980 erworben, entspricht ebenfalls den Klassen A1, M und L. |
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