Fahrerlaubnisklasse A1

   
 

Ausbildungsfahrzeug

   
 
   
 
Suzuki VanVan 125
   
 

Was darf mit der Klasse A1 gefahren werden?

 

Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motor-Nennleistung von nicht mehr als 11 kw. Hierzu gehören auch Leichtkrafträder mit 50 cm3 und mehr als 40 km/h, die bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur Leichtkrafträder mit einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt automatisch die Begrenzung auf 80 km/h.

   
 

Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen?

  Mindestalter 16 Jahre
   
 

Ausbildung

   
 

Theoretischer Mindestunterricht

 

Der theoretische Mindestunterricht beträgt bei Ersterwerb 12 Doppelstunden, bei Erweiterung (Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse) 6 Doppelstunden Grundstoff.

Hinzu kommen 4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.

   
 

Praktischer Mindestunterricht

 

5 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf Bundes- o. Landstraße,

4 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf Autobahn oder Kraftfahrstraße

3 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit.

Zur Prüfung muss geeignete Schutzkleidung getragen werden (Schutzhelm, Handschuhe, anliegende Jacke, mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk oder Stiefel).

   
 

Besitzstandsregelung für die Klasse 1b-alt

   

Die Klasse 1b entspricht den heutigen Klassen A1 und M.

Die Klasse 4, sofern vor dem 01.04.1980 erworben, entspricht ebenfalls den Klassen A1, M und L.

 
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