Erforderliche Antragsunterlagen

 

 

1.

eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass

     
 

2.

ein aktuelles Passbild (keine Kopfbedeckung)

     
 

3.

 

eine Sehtestbescheinigung von einer amtlich anerkannten Sehteststelle (Optiker) oder das Gutachten eines Augenarztes (Sehtest oder Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)

     
 

4.

 

 

wenn noch kein Führerschein vorhanden ist, eine Bescheinigung über die Teilnahme an lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einen Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.

Als Nachweis gilt auch

   
  • ein Zeugnis über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung ( auch aus dem Ausland)

  • ein Zeugnis über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer, Altenpfleger, Arzthelferin, Rettungsassistent, Masseur, med. Bademeister, Krankengymnast.

  • eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelferin oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung.

     
 

5.

eine Kopie des Führerscheins, wenn bereits einer vorhanden ist.

     
  Bei begleitetem Fahren mit 17 benötigen wir zusätzlich von jedem Begleiter
     
  1. eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
     
  2. eine Kopie des Führerscheins
     
  Für die Mofaprüfbescheinigung wird lediglich ein Passbild benötigt.
   
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