Fahrerlaubnisklasse L

       
 

Was darf mit der Klasse L gefahren werden?

 

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit Anhänger, wenn sie mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.

       
 

Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen?

  Mindestalter 16 Jahre
       
 

Ausbildung

       
 

Theoretischer Mindestunterricht

 

Der theoretische Mindestunterricht beträgt bei Ersterwerb 12 Doppelstunden, bei Erweiterung (Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse) 6 Doppelstunden Grundstoff.

Hinzu kommen 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.

       
 

Besitzstandsregelung für die Klasse 5-alt

   
Die Klasse 5 entspricht der Klasse L.
     
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