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Klasse M |
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Ausbildungsfahrzeug |
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Aprilia SR 50 |
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Was darf mit der Klasse M gefahren werden? |
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Zweirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 cm3 Hubraum und einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mopeds).
- bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
- bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Zu den Kleinkrafträdern zählen auch solche mit max. 50 cm3 und max. 50 km/h, sofern sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind |
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Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen? |
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Mindestalter 16 Jahre |
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Ausbildung |
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Theoretischer Mindestunterricht |
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Der theoretische Mindestunterricht beträgt bei Ersterwerb 12 Doppelstunden, bei Erweiterung (Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse) 6 Doppelstunden Grundstoff.
Hinzu kommen 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht. |
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Praktischer Mindestunterricht |
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Es sind keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. |
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Besitzstandsregelung für die Klasse 4-alt
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Fahrerlaubnisse der Klasse 4-alt wurde durch die Klasse M ersetzt. Der Umfang entspricht dem der Klasse 4-alt, allerdings mit der Maßgabe, dass nur Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gefahren werden dürfen, die vor dem 1.1.1999 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Wurde die Klasse 4-alt vor dem 1.4.1980 erteilt erhält der Inhaber außerdem die Klasse A1. |
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