Klasse M

   
 

Ausbildungsfahrzeug

   
 
   
 
Aprilia SR 50
   
 

Was darf mit der Klasse M gefahren werden?

 

Zweirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 cm3 Hubraum und einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mopeds).

  • bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
  • bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.

Zu den Kleinkrafträdern zählen auch solche mit max. 50 cm3 und max. 50 km/h, sofern sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gebracht worden sind

   
 

Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen?

  Mindestalter 16 Jahre
   
 

Ausbildung

   
 

Theoretischer Mindestunterricht

 
Der theoretische Mindestunterricht beträgt bei Ersterwerb 12 Doppelstunden, bei Erweiterung (Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse) 6 Doppelstunden Grundstoff.

Hinzu kommen 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.

   
 

Praktischer Mindestunterricht

  Es sind keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
   
 

Besitzstandsregelung für die Klasse 4-alt

   
Fahrerlaubnisse der Klasse 4-alt wurde durch die Klasse M ersetzt. Der Umfang entspricht dem der Klasse 4-alt, allerdings mit der Maßgabe, dass nur Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gefahren werden dürfen, die vor dem 1.1.1999 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Wurde die Klasse 4-alt vor dem 1.4.1980 erteilt erhält der Inhaber außerdem die Klasse A1.
 
 
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