Klasse S

 
 

Ausbildungsfahrzeug

 
  E-ton
 
 
E-Ton
 
 

Was darf mit der Klasse S gefahren werden?

 

Die Klasse S gilt ab dem 01.02.2005 für dreirädrige "Kleinkrafträder" (nicht Motorrad mit Beiwagen) "Trikes", sofern sie nicht schneller als 45 km/h sind. Entsprechendes gilt für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge "Quads", selbst wenn sie im Ausland teilweise Fahrerlaubnisfrei gefahren werden dürfen.

  • bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht mehr als 50 cm3 betragen
  • bei anderen Verbrennungsmotoren darf die max. Nutzleistung nicht mehr als 4 kW betragen.
  • bei Trikes und Quads mit Elektromotoren darf die max. Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW betragen. Die zulässige Leermasse bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen mit Elektroantrieb darf max. 350 kg nicht übersteigen.
 
 

Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen?

  Mindestalter 16 Jahre
 
 

Ausbildung

 

Theoretischer Mindestunterricht

 

Der theoretische Mindestunterricht beträgt bei Ersterwerb 12 Doppelstunden, bei Erweiterung (Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse) 6 Doppelstunden Grundstoff.

Hinzu kommen 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht.

 
 

Praktischer Mindestunterricht

  Es sind keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
 
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