Klasse S |
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Ausbildungsfahrzeug |
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E-Ton |
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Was darf mit der Klasse S gefahren werden? |
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Die Klasse S gilt ab dem 01.02.2005 für dreirädrige "Kleinkrafträder" (nicht Motorrad mit Beiwagen) "Trikes", sofern sie nicht schneller als 45 km/h sind. Entsprechendes gilt für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge "Quads", selbst wenn sie im Ausland teilweise Fahrerlaubnisfrei gefahren werden dürfen.
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Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen? |
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| Mindestalter 16 Jahre | |
Ausbildung |
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Theoretischer Mindestunterricht |
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Der theoretische Mindestunterricht beträgt bei Ersterwerb 12 Doppelstunden, bei Erweiterung (Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse) 6 Doppelstunden Grundstoff. Hinzu kommen 2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht. |
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Praktischer Mindestunterricht |
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| Es sind keine besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. | |